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Stiftergemeinschaft Tauberfranken

Stiftergemeinschaft Tauberfranken

Wir nehmen unseren Auftrag, die Region zu fördern, seit jeher ernst und setzen ihn verantwortungsbewusst um. Nun gehen wir noch einen Schritt weiter: Mit dieser Initiative möchten wir Ihr stifterisches Engagement fördern und unterstützen.

Stiftergemeinschaft Tauberfranken

Stiftergemeinschaft Tauberfranken

Fördern mit Nachhaltigkeit

Es war noch nie so einfach, sich stifterisch zu engagieren. Werden Sie Teil einer starken Stiftergemeinschaft!

Viele gute Gründe

Alle Vorteile der Stiftergemeinschaft Tauberfranken im Überblick.

 

Fragen und Antworten

Was ist eine Stiftung und welchen Zweck hat sie? Dieses und vieles mehr erklären wir hier.

Sie haben Interesse?

Für eine individuelle Beratung nehmen wir uns gerne Zeit für Sie.

Broschüre der Stiftergemeinschaft Tauberfranken

Merkblatt für Zustiftungen und Spenden

Fördern mit Nachhaltigkeit

Fördern mit Nachhaltigkeit

Fördern mit Nachhaltigkeit

Sie möchten nachhaltig Gutes für den Main-Tauber-Kreis tun? Die Stiftergemeinschaft Tauberfranken der Sparkasse Tauberfranken bietet Ihnen eine ideale Basis für Ihr stifterisches Engagement.

Sie haben Interesse?

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Broschüre der Stiftergemeinschaft Tauberfranken

Merkblatt für Zustiftungen und Spenden

Es gibt viele gute Gründe

Es gibt viele gute Gründe

Es gibt viele gute Gründe

In der Stiftergemeinschaft Tauberfranken der Sparkasse Tauberfranken können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Kommunen als Stifter dauerhaft gemeinnützig engagieren.

Die Vorteile der Stiftergemeinschaft Tauberfranken für Sie im Überblick

Sie möchten sich gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich engagieren, zur nachhaltigen Erhaltung und Nutzung sozialer, kultureller und mildtätiger Einrichtungen beitragen und Ihre Verbundenheit mit der Region zum Ausdruck bringen.

Nutzen Sie die Möglichkeit, mit einer Stiftung Ihr Lebenswerk fortzuführen und zu erhalten.  

  • Sie können Ihrer Heimat etwas Gutes tun und übernehmen gesellschaftliche
    Verantwortung.
  • Sie haben Ihre Sparkasse bei Ihrem Stiftungsvorhaben als kompetenten und vertrauenswürdigen Partner an
    Ihrer Seite.
  • Sie können aus vielseitigen Möglichkeiten des stifterischen Engagements wählen: Ob Spende, Zustiftung oder ein eigener Stiftungsfonds.
  • Sie erhalten auf Wunsch dauerhaft Ihren eigenen Namen.
  • Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds / Ihrer Zustiftung bleibt in der Stiftung dauerhaft erhalten, es wird also nicht ausgegeben.
  • Sie bestimmen den Zweck, der mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds gefördert wird.
  • Sie haben eine individuelle Alternative im Bereich der Nachlassregelung.
  • Als Stifter werden Sie vom Staat belohnt, denn die Stiftungsbeträge können steuerlich geltend gemacht werden.

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Merkblatt für Zustiftungen und Spenden

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Was ist eine Stiftung?

Die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über 1000 Jahre alt. Gründe für diese Langlebigkeit gibt es viele. Der wichtigste besteht in dem Gebot zum Vermögenserhalt: Stiftungen müssen das ihnen anvertraute Vermögen dauerhaft bewahren. Der Stiftungszweck wird allein mit den Erträgen verwirklicht, die mit dem Vermögen erwirtschaftet werden. 

Beispiel: Sie stiften 50.000 Euro. Die Stiftergemeinschaft Tauberfranken der Sparkasse Tauberfranken legt diesen Betrag dauerhaft an und erhält ihn. Die Erträge, die mit diesem Vermögen erwirtschaftet werden, stehen dann der Organisation Ihrer Wahl zur Verfügung, immer wieder und jedes Jahr aufs Neue.

Wie funktioniert die Stiftergemeinschaft Tauberfranken?

Gemeinsam mit der Sparkasse Tauberfranken haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich für unsere Region zu engagieren.

  • Spende: Bereits ab 1 Euro können Sie die Stiftergemeinschaft durch eine Spende unterstützen. Ihre Spende wird direkt und in vollem Umfang wohltätigen Organisationen oder Einrichtungen im Main-Tauber-Kreis zukommen. Ab einer Spendenhöhe von 200 Euro erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung.
  • Zustiftung: Zustiftungen in den Vermögensstock der Stiftung sind ab 5.000 Euro möglich.
  • Stiftungsfonds: Ab 20.000 Euro können Sie Ihren eigenen Stiftungsfonds errichten. Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds bleibt dabei dauerhaft erhalten und die Erträge Ihres Fonds dienen dazu, den von Ihnen gewählten gemeinnützigen Zweck zu verwirklichen.
Was muss ich tun, um einen Stiftungsfonds einzurichten?

Die Einrichtung eines Stiftungsfonds ist ohne großen Aufwand möglich. Gemeinsam mit unserem Stiftungs-Spezialisten besprechen Sie alle Einzelheiten und Wünsche für Ihren Stiftungsfonds, die im sogenannten Zustiftungsvertrag festgehalten werden. Im Anschluss wird das Stiftungskapital an die Stiftergemeinschaft Tauberfranken der Sparkasse Tauberfranken überwiesen.

Bleibt mein eingebrachtes Vermögen erhalten?

Ja, die Stiftergemeinschaft Tauberfranken der Sparkasse Tauberfranken hat die für Stiftungen allgemein geltenden Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung der Stiftungsmittel und des Werterhalts des Stiftungsvermögens zu beachten.

Welche Zwecke kann ich mit meinem Stiftungsfonds verfolgen?

Sie entscheiden selbst, welche steuerbegünstigte Einrichtung gefördert werden soll. Dabei können Sie aus den zahlreichen, in der
Stiftungssatzung der Stiftergemeinschaft festgesetzten Stiftungszwecken auswählen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage wird dann der Stiftungszweck dauerhaft verfolgt. Hier einige mögliche Stiftungszwecke:

Mit Ihrer Stiftung können Sie

  • die Heimatpflege und Heimatkunde,
  • den Denkmalschutz und die Denkmalpflege,
  • die Jugend- und Altenhilfe,
  • die Kunst, die Kultur und kirchliche Zwecke,
  • den Tier-, Natur- und Umweltschutz,
  • die Landschaftspflege,
  • die Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
  • den Sport,
  • das bürgerschaftliche Engagement
 
unterstützen.

 

Welche steuerlichen Vorteile habe ich?

Die Stiftergemeinschaft Tauberfranken ist als steuerbegünstigt anerkannt.

  • Einkommensteuer: Sie können Ihre Zuwendung an Ihre Stiftung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100% als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Zuwendungen in den Vermögensstock Ihrer gemeinnützigen Stiftung werden dabei mit deutlich höheren Beträgen steuerlich gefördert als eine Spende.
  • Schenkung-und Erbschaftsteuer: Die Zuwendung in das Stiftungsvermögen ist von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit, da die Stiftung nach Ihrer Satzung ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken dient.
  • Steuern auf Erträge: Im Rahmen der Vermögensanlage ist die Stiftung von Steuern auf die Erträge befreit.
 
Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, rechtliche und steuerrechtliche Fragen vorab mit Ihren Steuer- und Rechtsberatern zu klären.

Sie haben Interesse?

Für eine individuelle Beratung nehmen wir uns gerne Zeit für Sie.

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