Wohn-Riester ist eine Altersvorsorge, von der Sie heute schon etwas haben. Während Sie Ihren Bausparvertrag besparen, bekommen Sie jährlich staatliche Riester-Zulagen.
Planen Sie einen Immobilienerwerb für die Zukunft, dann investieren Sie Ihr gefördertes Guthaben in Ihre selbst genutzte Wunschimmobilie, wenn es so weit ist – und sparen sich so die Miete. Das Besondere daran: Sie schaffen sich zusätzlich ein zinsgünstiges und Riester-gefördertes Bauspardarlehen. Das garantiert Ihnen schon heute die Darlehenszinsen für die Zukunft.
Die Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: https://www.lbs.de/riester_muster_pib
Die gesetzlichen Produktinformationen erhalten Sie hier: Wohn-Riester
Beträge, die Sie auf Ihren Riester-Bausparvertrag einzahlen, können Sie als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Das geht bis zu einer Obergrenze von 2.100 Euro im Jahr. Fällt die Steuerersparnis höher aus als Ihre Zulagen, zahlt das Finanzamt Ihnen die Differenz aus. Diese können Sie dann als Sonderzahlung in Ihren Riester-Bausparvertrag einbringen. So erreichen Sie Ihr Sparziel noch schneller.