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Vorteile

Ob Kunst, Kultur, Soziales oder Sport: Eine lebendige Vereins­­vielfalt macht den Main-Tauber-Kreis noch ein Stückchen lebens­­werter. Sie ermöglicht den Menschen, ihre Interessen und Ziele in einer Gemeinschaft aktiv zu pflegen. 
Darum fördern wir als Sparkasse Tauberfranken traditionell die Vereins­arbeit in der Region - mit Einsatz, finanziellem Engagement und speziell entwickelten Angeboten und Dienst­leistungen für Vereine. So können Sie sich bei der Vereins­­arbeit auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Die Arbeit für und mit den Menschen in unserer Region.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Kostengünstige Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs
  • Flexibles Online-Banking
  • Persönliche Beratung
  • Online haben Sie Ihr Vereinskonto jederzeit im Blick
Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie einen Termin zur Eröffnung Ihres Vereinskontos. 

Leistungen

Leistungen dieses Kontos

Kontokorrent­kredit

Jederzeit verfügbar, für jeden Verwendungs­zweck – mit dem Konto­korrent­kredit erweitern Sie Ihren finanziellen Spiel­raum und können schnell reagieren.

Online-Banking

Dank Online-Banking haben Sie alle Kontobewegungen immer im Blick. Und die gemeinschaftliche Verfügung (z.B. bei Überweisungen) kann hier ebenfalls realisiert werden.

Elektronische Konto­auszüge

Einfach kosten­frei im Online-Banking frei­schalten. Ihre elektro­nischen Auszüge werden natürlich auch vom Finanz­amt anerkannt.

Preise

Preise

Monatliche Kontoführung 4,50 Euro
Buchung im Online-Banking inklusive

beleglose Buchung

inklusive

Beleghafte und telefonisch beauftragte Buchung 1,50 Euro
Buchung am SB-Terminal inklusive
Gutschrift Sparkassen-Händlerterminal inklusive
Gutschrift Händlerterminal inklusive
Konto­auszüge digital im Elektronischen Postfach inklusive
Konto­auszüge am Konto­auszugsdrucker 0,50 Euro
Kontoauszüge per Post 1,50 Euro zzgl. Porto

Online-Freigabe von Zahlungsverkehrsdateien

kostenfrei
Bargeld­ein- und auszahlungen an der Kasse 1,00 Euro
Bargeld­ein- und auszahlungen am Geldautomaten inklusive
Bargeld­einzahlung per Nachttresor/Safebag 1,00 Euro
Elektr. Kontoumsatzbereitstellung p.M. (z.B. über SRZ oder EBICS) inklusive
Sparkassen-Card (Debitkarte) mit Wunsch-PIN p.M.
Deutschland­weite Bargeld­auszahlung an über 21.000 Sparkassen-Geldautomaten aller Spar­kassen und Landes­banken
1,50 Euro
Sparkassen-Kreditkarte Mastercard Business mit Wunsch-PIN p.M. 3,25 Euro
Sparkassen-Kreditkarte Mastercard Business Gold mit Wunsch-PIN p.M. 8,00 Euro
Soll­zins­satz für Kontokorrent­kredit bis 13,58 % p.a.
Soll­zins­satz für sonstige Kontoüberziehungen bis 18,58 % p.a.

Weitere Informationen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis in unseren Filialen.

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie weitere Fragen haben, hilft Ihr Berater Ihnen gerne weiter.

Fragen und Antworten

Wofür benötigt ein Verein ein Girokonto?

Vereine benötigen ein Girokonto, um die Vereinsfinanzen und den Zahlungs­verkehr sicher und zuverlässig zu regeln. Die Sparkasse Tauberfranken bietet Ihnen mit dem Girokonto für Vereine den Dreh- und Angelpunkt Ihrer Finanzen. Damit haben Sie alle Vereins­finanzen im Griff und Ihnen bleibt mehr Zeit für die eigentlichen Vereins­aktivitäten.

Kann ein Verein ein Konto bei der Sparkasse Tauberfranken eröffnen

Die Sparkasse Tauberfranken fördert traditionell die Vereinsarbeit in der Region - mit Einsatz, finanziellem Engagement und speziell entwickelten Angeboten und Dienst­leistungen für Vereine. Jede Kontoeröffnung wird individuell geprüft. 

Welche Unterlagen benötige ich für die Kontoeröffnung?

Für die Kontoeröffnung benötigen wir einen Auftrag eines Vertretungs­berechtigten/Vorstand des Vereins. 

Weitere Unterlagen, die wir benötigen sind:

  • Unterschriebene Satzung des Vereins
  • Unterschriebenes Wahl- bzw. Gründungs­protokoll der Mitglieder­versammlung
  • Gültiges Ausweisdokument aller handelnden Personen
  • Kontaktdaten und Steuer-ID der handelnden Personen 

Bei eingetragenen Vereinen benötigen wir zudem:

  •  Aktueller Vereinsregisterauszug
Der Verein ist noch nicht im Vereinsregister eingetragen. Kann ich trotzdem bereits ein Girokonto eröffnen?

Nein, um ein Vereinskonto zu eröffnen, muss der Verein im Vereins­register eingetragen sein. Der Nachweis hierfür ist der Vereins­registerauszug und ist damit unerlässlich.

Anderes gilt bei nicht eingetragenen Vereinen:
Da dieser Verein sich nicht ins Vereins­register eintragen lassen möchte, benötigen wir hier für die Konto­eröffnung auch keinen Vereins­registerauszug.

Was muss ich veranlassen, wenn sich im Vorstand etwas ändert?

Eingetragene Vereine müssen die Änderung zusammen mit dem Protokoll der Mitglieder­­versammlung beim zuständigen Amtsgericht melden. Erst mit dem aktuellen Vereins­registerauszug, in der die Änderung ersichtlich ist, können wir die Änderung des Vorstands auch am Konto vornehmen. Die persönlichen Daten (gültiges Ausweisdokument, Kontaktdaten und Steuer-ID) des neuen Vorstands werden außerdem benötigt.

Nicht eingetragene Vereine müssen uns die Änderung mittels unterschriebenem Wahlprotokoll mitteilen. Auch hier benötigen wir wieder die persönlichen Daten (gültiges Ausweis­dokument, Kontaktdaten und Steuer-ID) des neuen Vorstands.

Wie erfolgt die Legitimationsprüfung der handelnden Personen, die nicht im Main-Tauber-Kreis oder Umgebung wohnen?

Für Personen, die keine Möglichkeit haben, sich einmal persönlich in einer unserer Filialen zu legitimieren und identifizieren bieten wir die Video­legitimation an.

Wir möchten gerne das Vereinskonto online führen. Können für alle handelnden Personen Online-Banking Verträge eingerichtet werden?

Ja, es ist möglich für alle handelnden Personen einen eigenen Online-Banking-Zugang kostenfrei einzurichten.

Kann ich auch Lastschriften für den Verein einziehen?

Um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, benötigen Sie erst einmal eine Gläubiger-­Identifikations­­nummer (Gläubiger-ID). Diese können Sie über die Homepage der Deutschen Bundesbank beantragen.

Um dann über unser Online-Banking Lastschriften einziehen zu können, benötigen Sie einen Online-Banking Vertrag, der für die Funktion Lastschriften freigegeben ist. Des Weiteren benötigen Sie eine Rahmen­vereinbarung für SEPA-Basis-Lastschriften und eine genehmigte Linie, die die Höhe der maximal einzureichenden Last­schriften festlegt. Bitte kommen Sie hierfür auf uns zu.

Das Vereinskonto soll aufgelöst werden. Was ist hierfür zu tun?

Die vertretungsberechtigten Personen, die den Verein nach außen hin vertreten, sind zur Auflösung des Kontos berechtigt und dürfen dies unterschreiben. Bitte kommen Sie hierfür auf uns zu.

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